René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Motion "Grundrechte, Gleichbehandlung & Neutralität in der Personalverordnung"

Antrag:
Der Stadtrat wird beauftragt, die Personalverordnung der Stadt Illnau-Effretikon dahingehend anzupassen, so dass folgende Artikel künftig verankert sind:  

Artikel ..(neu)    Grundrechte, Gleichbehandlung und Neutralität
  1. Mitarbeitende und Behörden beachten in ihrer Tätigkeit die verfassungsmässigen Grundrechte aller Menschen, insbesondere darf niemand wegen der Herkunft, Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden.
  2. Mitarbeitende und Hilfskräfte verhalten sich in ihrer Tätigkeit neutral. Der Stadtrat kann zum Schutz der Grundrechte der Kundinnen und Kunden der Stadt Vorschriften zum neutralen Verhalten der Mitarbeitenden erlassen, namentlich den Verzicht auf politische, religiöse oder weltanschauliche Aussagen und Symbole bei Einrichtungen und der Kleidung vorschreiben.
  3. Der Stadtrat berichtet im Jahresbericht über Vorschriften, die er gesetzt auf Absatz 2 erlassen hat.

Begründung:
Die Schweizerische Bundesverfassung regelt, dass das Staatswesen jede Person diskriminierungs- und willkürfrei behandelt (Art. 8 & 9 BV). Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen, erachte ich ein neutrales Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung als zwingend.
Es soll deshalb ein Neutralitätsgebot in der städtischen Personalverordnung festgeschrieben werden. Für die Mitarbeitenden der öffentlichen Schule gilt der in der Kantonsverfassung verankerte Grundsatz, dass sich Lehrpersonen konfessionell und politisch neutral verhalten. (Art. 116 KV). Der neue Artikel in der städtischen Personalverordnung würde demnach für die städtischen Angestellten in Illnau-Effretikon die gleichen Vorgaben schaffen, wie sie für Lehrerinnen und Lehrer bereits gelten.
Mit dem neuen Artikel in der Personalverordnung soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger ein neutrales Verhalten sowie eine neutrale Erscheinung der städtischen Angestellten erwarten können. Er garantiert ausserdem, dass konkrete Vorschriften zum neutralen Erscheinen und Verhalten der städtischen Angestellten allgemeingültig und mit Augenmass formuliert werden, da der Stadtrat von Gesetzes wegen an das Prinzip der Verhältnismässigkeit gebunden ist.
Das Handlungsbedarf besteht, sieht man in Adliswil, wo der Stadtrat die Änderung der Personalverordnung unterstützte und bei der anschliessenden Volksabstimmung auch die Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit zugestimmt hat.

René Truninger



Geschäfts-Nr. 101/16






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