René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Dringliche Interpellation betreffend "Finanzielle Unterstützung eines Referendumskomitees durch den Stadtrat"

Der Stadtrat hat am 20. Juni 2017 auf der seiner Homepage www.ilef.ch die finanzielle Unterstützung des Referendumskomitees mit Steuergeldern gegen die Gesetzesänderung zum Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge veröffentlicht.
Unabhängig der eingereichten Beschwerde diesbezüglich, stellen sich für mich zu dieser finanziellen Unterstützung wie auch generell Fragen.  

Es ist politisch heikel, höchst bedenklich und rechtskritisch, wenn die Exekutive ein Referendumskomitee mit Steuergeldern unterstützt. Noch heikler und sogar unberechenbarer wird die Exekutive, wenn solche Komitees in Eigenkompetenz eines einzelnen Ressortvorstehers finanziell Unterstützt werden können. Ressortvorsteher können damit Abstimmungs- und Wahlkämpfe mit ihren Partikularinteressen und Steuergeldern beeinflussen. Im ungünstigsten Fall sponsert die Exekutive gleichzeitig die Befürworter wie auch die Gegner der Vorlage mit Steuergeldern.  

Es ist befremdlich, dass der Stadtrat Steuergelder für einen Abstimmungskampf gegen den eingangs erwähnten Entscheid des Kantonsrates einsetzt. Besonders weil der Nutzen extrem klein ist, da ein neues Gesetz in Bearbeitung ist und somit das Referendum nur für einen begrenzten Zeitraum Anwendung finden würde.  

Die Gemeinde Wallisellen gründete das Referendumskomitee, dem Illnau-Effretikon nicht beigetreten ist. Nun hat das Referendumskomitee in einem Schreiben alle Gemeinden aufgefordert, pro Einwohner Fr. 0.16 zu bezahlen um das Ziel von Fr. 250’000. für den Abstimmungskampf zu erreichen.    

Rund um die finanzielle Unterstützung eines Referendumskomitees mit öffentlichen Geldern bitte ich den Stadtrat folgende Fragen mündlich zu beantworten:

1.    Ist sich der Stadtrat bewusst, dass mit den gesammelten mehreren Zehntausend Franken (Steuergelder) ein Abstimmungskampf mit ungleich langen Spiessen betrieben wird?

2.    Erachtet es der Stadtrat als politisch legitim, mit Steuergeldern in einen Abstimmungskampf einzugreifen? Ist eine solche einseitige Einmischung Aufgabe des Stadtrates?

3.    Warum soll aus Sicht Stadtrat die Gemeinde Illnau-Effretikon stärker von der Gesetzesrevision zum Jugendheimgesetz betroffen sein als andere Gemeinden im Kt. Zürich?

4.    Wie rechtfertig der Stadtrat,  freiwillig den fast doppelten Betrag ans Komitee gespendet zu haben? (17’000 x 0.16 = Fr. 2’720.-, Illnau-Effretikon hat aber Fr. 5’000.- gespendet!                
-zum Vergleich: Dübendorf mit 27’400 Einwohnern hat Fr. 4’500.- bezahlt.)

5.    In seinem Beschluss erwähnt der Stadtrat, das Illnau-Effretikon als mittelgrosse Stadt überdurchschnittliche Sozialausgaben aufweist. Gehört die überdurchschnittlich hohe Spende von Fr. 5’000.- ebenfalls zu den Sozialausgaben?

6.    Hat der Stadtrat Kenntnis vom Detailbudget des Referendumskomitees? Wie werden die mehreren Zehntausend Franken (ev. Fr. 250’000.-) ausgegeben?

7.    Wohin fliesst ein allfälliger Überschuss aus dem Abstimmungskampf des Referendumskomitees?

8.    Hat der Stadtrat festgelegt, wie er einen solchen Überschuss zurückfordert und ist er überhaupt bereit dazu?

9.    Plant der Stadtrat auch noch Steuergelder für den Abstimmungskampf gegen den Kantonsratsbeschluss zur Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Status F) einzusetzen? Falls ja, mit welcher Begründung? Falls nein, mit welcher Begründung?

10.  Wie stellt der Stadtrat sicher, dass zukünftig weder Wahl- noch Abstimmungskämpfe durch einzelne Ressortvorsteher finanziell unterstützt werden?    


Freundliche Grüsse        
René Truninger



Geschäft-Nr. 147/2017






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