René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Dringliche Anfrage: "Umsetzung der Änderung im Asylgesetz (AsylG)"

Am 1. Oktober 2016 ist die Änderung des Ausländergesetzes (AuG, SR 142.20) des Bundes in Kraft getreten, welche für die Festsetzung und die Ausrichtung der Sozialhilfe und der Nothilfe für vorläufig aufgenommene Personen auf die Bestimmungen der Art. 80-84 Asylgesetz (AsylG) verweist (Art. 86 Abs. 1 AsylG). Die Kantone werden gemäss Art. 82 Abs. 3 des Asylgesetzes aufgefordert, unter anderem folgende Änderungen vorzunehmen:
  • Insbesondere ist für vorläufig aufgenommene Personen die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten.
  • Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat des Kantons Zürich bereit, aufgrund der Änderung des eidgenössischen Asylgesetzes den vom Bund den Kantonen eingeräumten Handlungsspielraum anzuwenden und die Unterstützung für vorläufig aufgenomme Personen (Asyl F) in Form von Sachleistungen auszurichten?
  2. Wie stellt sich der Regierungsrat die Unterstützung in Form von Sachleistungen vor?
  3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Unterstützung für vorläufig aufgenommene Personen (Asyl F) unter dem Ansatz der einheimischen Bevölkerung liegt?

René Truninger

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KR-Nr. 324/216



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