René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Parlamentarische Initiative: Keine Steuergelder für Abstimmungskämpfe durch Behörden!


-Behörden dürfen Abstimmungen nicht mit Steuergeld finanzierten Propaganda-Massnahmen beeinflussen!  #Bundesgericht #PolitischeNeutralität 


PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

Betreffend: Keine Steuergelder für Abstimmungskämpfe durch Behörden!
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Das Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) wird wie folgt geändert:  
 § 6.  1 […]             
        2 […]           
        3 Staatliche Organe, staatlich beherrschte Unternehmen und Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen, dürfen für die Meinungsbildung keine finanziellen Mittel verwenden, soweit diese nicht für die gesetzlich vorgesehenen Publikationen erforderlich sind. 

Begründung:  
Aufgabe der Behörden ist es, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger objektiv über eine Sachvorlage zu informieren. Das kann mittels Info-Veranstaltungen, Medien-Mitteilungen oder auch durch einen Komitee-Beitritt erfolgen. Auch die Bundesverfassung schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimm-abgabe. Um dies zu gewährleisten, sind politische Behörden im Vorfeld von Abstimmungen grundsätzlich zu politischer Neutralität und Zurückhaltung verpflichtet.  

Mit der finanziellen Unterstützung eines Komitees durch die Behörden, wird aber mit öffentlichen Mitteln ein Abstimmungskampf beeinflusst und durch einseitige staatliche Einmischung und Propaganda die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verfälscht. Das gilt es zu verhindern. So hat auch das Bundesgericht mehrfach festgehalten, dass es den Gemeinwesen nur im Ausnahmefall erlaubt ist, Propaganda zu betreiben, beispielsweise wenn eine Gemeinde unmittelbar und ganz besonders stark betroffen ist. Abgesehen davon ist die Rechtssprechung wenig hilfreich, da sie in dieser Frage wenig konstant und teilweise widersprüchlich ist. Es obliegt nun dem Gesetzgeber mittels dieser PI klare Verhältnisse zu schaffen.


KR-Nr. 34/2018






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