René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Interpellation betreffend „Sozialhilfebetrügerin, die dank einer SP-Richterin der Ausweisung entgeht!



Leider ist die Abteilung Gesellschaft, Sozialhilfe von Illnau-Effretikon schon wieder negativ in die Schlagzeilen geraten:
„Züriost“ schreibt am 16. Juli 2019: „Sozialhilfebetrügerin entgeht dank guter Integration einer Landesverweisung“.

Gemäss Zeitungsbericht und Urteil zeigt sich folgender Sachverhalt:
  
-    Die verurteilte Sozialhilfebetrügerin italienischer Herkunft bezieht seit Januar 2015 Sozialhilfe in Illnau-Effretikon.
 
-    Im Mai 2017 und im Juni 2018 stellte die Frau jeweils einen schriftlichen Antrag auf Weiterführung der Sozialleistungen und hat dabei Falschangaben zur Arbeitstätigkeit gemacht, die Sozialbehörde wissentlich zwei mal angelogen und auf diese Weise den Steuerzahler geschädigt.

Obwohl das Gesetz für Sozialhilfebetrüger eine obligatorische Landesverweisung vorschreibt, „übergeht“ die Bezirksrichterin Yvonne Mauz (SP) die Verfassung und sah von einem Landesverweis ab, indem sie an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung die verurteilte Sozialhilfebetrügerin aus Illnau-Effretikon als Härtefall einstuft. Zur Begründung führt die SP-Richterin aus, dass die Frau mit ihrer Tochter zu ihrem Heimatland „keinerlei Beziehung“ haben würden und es fatal wäre, die beiden aus der Schweiz „herauszureissen“.
Dabei lässt sie ausser Acht, dass Millionen von Menschen mit ihren Familien in fremde Länder auswandern und sich in einer ungewohnten Umgebung neu orientieren müssen.

Was aufhorchen lässt, ist die Aussage des Pflichtverteidigers, welche offenbar von der Richterin ebenfalls berücksichtigt wurde:
„Die Lüge in Bezug auf die Erwerbssituation hätte das Sozialamt der Gemeinde Illnau-Effretikon mit einem Minimum an Aufmerksamkeit erkennen können“!

Um Licht ins Dunkel dieses Sozialhilfebetrugs zu bringen und um weitere Betrugsfälle in der Abteilung Sozialhilfe zu verhindern, bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:  

1.    Stimmt die Aussage des Pflichtverteidigers, dass die Stadt Illnau-Effretikon mit einem Minimum an Aufmerksamkeit die Falschangaben hätte entlarven können? Wenn nein, warum nicht?

2.    Wie und in welchen zeitlichen Abständen werden Sozialhilfeempfänger bezüglich Schwarzarbeit und generell überprüft? Wird überprüft, ob die Sozialhilfeempfänger und Ergänzungsleistungsbezüger tatsächlich hier leben?

3.    Eine generelle Amnestie zugunsten Sozialhilfebezügern im Kanton Genf hat Ende 2016 zutage befördert, dass Ausländer vor allem durch Verschweigen von teils erheblichem Vermögen (insb. Liegenschaften) im Ausland oder Renten- und Ertragseinkommen im Ausland das Sozialamt Genf erheblich geschädigt haben. Wie klärt das Sozialamt Illnau-Effretikon ab, ob die Sozialleistungsbezüger mit Migrationshintergrund Vermögen und Einkommen im Ausland verschweigen?

Ein Zweipersonen-Haushalt erhält im Kanton Zürich pro Monat Leistungen in Höhe von rund 3’600.- Franken, netto und steuerfrei. Darin sind 1’509.- Franken Bargeld, eine Wohnung für rund 1’300.- Franken, alle Sozialversicherungsbeiträge, sowie situationsbedingte Leistungen wie Zahnarztrechnungen, Krippenkosten, öV-Billete, Ausbildung etc. enthalten. Über viereinhalb Jahre hinweg hätte sich ein Betrag von kapp 200’000.- Franken angesammelt.        

4.    Wieviel Sozialhilfe hat die Frau seit Januar 2015 erhalten? Wie lange war sie arbeitstätig und hat sie ihre angemeldete Erwerbstätigkeit von sich aus richtig gestellt und dem Sozialamt ofengelegt? War sie kooperativ, als sie aufgeflogen ist?  

5.    War ihr Arbeitsverhältnis, dass sie trügerisch der Sozialbehörde verschwiegen hat, illegal? Wurden   die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet?  

6.    Wie hoch ist der Deliktbetrag und wieviel erhält die Stadt Illnau-Effretikon zurück?  

7.    Bezieht die verurteilte Sozialhilfebetrügerin momentan immer noch Sozialhilfe? Ist auf absehbare Zeit eine Ablösung von der Sozialhilfe möglich, obwohl die Sozialhilfebetrügerin ein weiteres Kind erwartet, das mutmaßlich ebenfalls von Sozialhilfe leben wird und die Sozialhilfeleistungen dann für einen Dreipersonen-Haushalt rund 4’300.- Franken netto und steuerfrei betragen?  

8.    Hat der Steuerzahler gewisse von der Betrügerin verursachte Schäden wie Prozesskosten etc. zu tragen?  

9.    Was unternimmt die Abteilung Gesellschaft, Soziales konkret, damit zukünftig solche Betrugsfälle schneller erkannt und damit verhindert werden?    

Freundliche Grüsse
 
René Truninger                                                        
Gemeinderat SVP                                                                    


Geschäft-Nr. 041/2019






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