René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Motion: "GESUNDE FINANZEN - LEITPLANKEN VERANKERN!"

AUSGANSLAGE

Der Stadtrat anerkennt in seinem Schwerpunktprogramm 2014-2018, dass die Finanzen nicht mehr im Gleichgewicht sind. Es gilt in erster Linie, die angespannte Finanzsituation wieder ins Lot zu bringen.

  • Trotz der obersten Zielsetzung einer Gesundung der Finanzen sowie des lancierten Sparpakets plant der Stadtrat gemäss IAFP 2016-2020 über die gesamte Legislatur 2014-2018 mit Budgetdefiziten.
  • Im IAFP 2016-2020 kommt der Stadtrat zudem zur Einschätzung, dass sich die Verschuldung, die in den letzten zehn Jahren von rund 20 Mio. auf fast 60 Mio. angestiegen ist, auf einem zu hohen Niveau bewege. Der aktuelle Schuldenberg sei zwar in Anbetracht der momentan günstigen Zinssituation über eine beschränkte Zeit verkraftbar, schränke jedoch den Handlungsspielraum ein. Ein nachhaltiger Abbau der langfristigen Schulden sei noch nicht möglich und auch nicht absehbar.

Je früher Executive und Legislative vorausschauend lenken, umso besser. Als Leitsatz für die zukünftige Finanz- und Investitionspolitik soll gelten: Gegenüber künftigen Generationen ist es verantwortungsvoller, die Laufende Rechnung zu entlasten als notwendige Investitionen in die Zukunft zu verschieben. Bei den Investitionen gilt es stets zwischen Notwendigem und Wünschbarem zu unterscheiden und zu deren Finanzierung genügend selbst erarbeitete Mittel zu generieren (Selbstfinanzierungsgrad).

ANTRAG

Der Stadtrat wird beauftragt, eine Vorlage zu Verankerung folgender Leitplanken für gesunde Finanzen in der Gemeindeordnung auszuarbeiten und bei nächster Gelegenheit der Stimmbevölkerung zur Abstimmung zu unterbreiten. (Grundlage: Modellvorschlag gemäss Stradtratsbeschluss 7.11.2013)

Vorgaberegeln:
  1. Die Laufende Rechnung (Nettoergebnis Aufwand-/Ertragsüberschuss) ist mittelfristig ausgeglichen (Durchschnitt 10 Jahre: 5 Rechnungsjahre, 2 Voranschläge, 3 Planjahre) oder durch genügend Eigenkapital (Bestand gemäss aktuellem Budgetjahr) gedeckt.
  2. Die langfristigen Schulden dürfen aktuell sowie im Budgetjahr maximal das Doppelte der ordentlichen Steuern Rechnungsjahr betragen. 

Abweichungsregel:
Abweichungen von diesen beiden Leitplanken für eine gesunde Finanz- und tragfähige Investitionspolitik wären vom Stadtrat in seinem Antrag zum Voranschlag ausführlich zu begründen. Soll eine der Vorgaberegeln nicht eingehalten werden, müsste dies an der jährlichen Budgetsitzung bei der Schlussabstimmung zum Voranschlag mit einer 2/3-Mehrheit des Grossen Gemeinderats genehmigt werden. Wird diese 2/3-Mehrheit durch eine überzeugende Argumentation des Stadtrates erreicht, ergeben sich keine direkten Konsequenzen - der Voranschlag ist genehmigt. Ergibt sich keine 2/3-Mehrheit, dann muss der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen angepassten Voranschlag vorlegen.

Begründung

Der Stadtrat antwortete auf die "Schuldenbremse"-Interpellation vom 26. August 2014 (Geschäft-Nr. 007/14), dass eine Überschreitung der im Antrag genannten Grenzwerte unbedingt bereits durch die Exekutive zu verhindern sei. Eine mittelfristig unausgeglichene Rechnung, so der Stadtrat, und eine Überschreitung der Verschuldungsobergrenze (aktuell beträgt das jährliche Steueraufkommen rund 37 Mio., mal zwei gerechnet würde die heutige Verschuldungsobergrenze bei rund 75 Mio liegen) wäre ein Zeichen dafür, dass der Stadtrat nicht von sich aus rechtzeitig Gegenmassnahmen eingeleitet hätte. Eine Abweichung von den Vorgaberegeln, so der Stadtrat weiter, dürfe gar nicht erst eintreten.

Einverstanden. Die Aussagen des Stadtrates könnten klarer nicht sein. Sie sprechen selbstredend dafür, die genannten Regeln in der Gemeindeordnung zu verankern. Ein solch verbindliches Bekenntnis untermauert das finanzpolitische Ziel gesunder Finanzen mit griffigen Leitplanken, hat Signalwirkung und richtet die rollende Investitions- und Finanzplanung des Stadtrates auf Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit aus. All dies stärkt das finanzpolitische Bewusstsein in Exekutive und Legislative.

Die Leitplanken sind zugunsten der Bevölkerung eine vertrauensstiftende Selbstbeschränkung der Politik und eine zweckmässige Regelung, damit Executive und Legislative ihre Verantwortung mit konkreten Taten so wahrnehmen, dass auch zukünftige Generationen über finanziellen Handlungs- und Gestaltungsspielraum verfügen. Deshalb reichen die SVP- FDP/JLIE- und BDP-Fraktion diese Motion gemeinsam ein. Wir Bürgerlichen wollen unser Wahlversprechen einlösen - für eine attraktive Zukunft zum Wohle aller!

Geschäfts-Nr. 032/15



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