René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

ANFRAGE    von
René Truninger (SVP, Illnau-Effretikon), Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht)  

betreffend            "Ist der Kanton Zürich ein rechtsfreier Raum?"


Im Kanton Zürich gilt bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund ein Vermummungsverbot. Das Vermummungsverbot ist ein Uebertretungstatbestand und wird bei Zuwiderhandlung mit Busse bedroht. (Art. 103, StGB, SR 311.1)  
Obwohl im Kanton Zürich bei bewilligten Versammlungen ein Vermummungsverbot gilt, werden mutwillig rechtschaffene Bürger angegriffen und Eigentum zerstört. In früheren Beantwortungen zum Vermummungsverbot erwähnte der Regierungsrat jeweils den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

An der 1. Mai-Veranstaltung wurde auf dem Zürcher Kasernenareal ein Journalist mit seiner Familie von rund einem Dutzend vermummter Personen angegriffen. Beim Angriff durch die vermummten Chaoten wurden nicht nur mehrere Personen attackiert,
sondern auch der Stand der Frau des Journalisten zerstört - ein Stand der notabene gemeinnützige Projekte in Peru unterstützt.
Zudem zündeten vermummte Personen aus dem linksautonomen Umfeld Rauchpetarden und warfen Farbbeutel gegen mehrere Gebäude.  

Ist es nicht stossend, wenn ein Fahrzeuglenker, welcher die Parkgebühren für sein Fahrzeug nicht korrekt bezahlt hat, von der Polizei eine Busse ausgestellt erhält, während sich am 1. Mai vermummte Chaoten vor den Augen der Polizei unter die Demonstranten mischen, Personen angreifen und Sachbeschädigungen begehen können und nichts geschieht?  

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:


1.  Wie erklärt der Regierungsrats die Rechtsungleichheit gegenüber der Einwohnerinnen und Einwohnern des Kanton Zürich?  

2.  Wie rechtfertigt er den "Grundsatz der Verhältnismässigkeit" bei Angriffen auf Personen und zeitgleichen Sachbeschädigungen ein Nichteinschreiten der Polizei?   

3.  Wie reagiert der Regierungsrat, wenn es bei einer bewilligten Veranstaltung zu Verletzten oder noch Schlimmerem durch Vermummte kommt?   

4.  Angriffe und Sachbeschädigungen erfolgen mit Regelmässigkeit durch vermummte Chaoten bei Bewilligten- und nicht bewilligten Demonstrationen. Ist es nicht an der Zeit, das geltende Vermummungsverbot endlich ohne Wenn und Aber durchzusetzen?  

5.  Entsteht durch die ungleiche Reaktion auf Rechtsbrüche nicht der Eindruck, dass der Kanton Zürich linke Chaoten bevorzugt und es im Kanton Zürich einen rechtsfreien Raum gibt?
                                                                                                                  
René Truninger                                
Hans-Peter Amrein


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Original-Anfrage:

KR-Nr. 133/2019

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