René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Anfrage: "Befangenheit der Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat der BVK"

Die BVK ist seit dem Jahr 2014 in Form einer privatrechtlichen Stiftung organisiert. Oberstes Organ ist der Stiftungsrat, der damit auch für das Vorsorgereglement verantwortlich ist. Der Stiftungsrat besteht paritätisch aus je 9 Arbeitnehmer-und Arbeitgebervertretern. Da scheinbar mehrere Arbeitgebervertreter selber bei der BVK versichert sind, besteht die Gefahr, dass sie in einem permanenten Interessenkonflikt stehen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat der BVK sind auch bei dieser versichert?

2. Wie will der Regierungsrat sicherstellen, dass sich die Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat uneingeschränkt und unbefangen für die Arbeitgeberinteressen einsetzen können?

3. Besteht gemäss Regierungsrat derzeit nicht ein ähnliches Defizit, wie es vor der Einsitznahme neuer Verwaltungsräte bei der AXPO bestand?

René Truninger


KR-Nr. 93/2017




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