René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Dringliche Anfrage: "Handlungsbedarf bei der Bewirtschaftung von Verlustscheinen"

Per 31.12.2016 verjähren alle Forderungen aus Verlustscheinen in unserem Land, die vor dem 1. Januar 1997 ausgestellt wurden, sofern die Verjährung zuvor nicht unterbrochen wurde (Artikel 149 Abs.1 SchKG in Verbindung mit den Schlussbestimmungen der Änderung vom 16.12.1994, Artikel 2 Abs. 5). Während sich derzeit in Nachbarkantonen und bei der Gerichtsbarkeit spezielle Projektteams der Sache annehmen, sah der Züricher Regierungsrat in seiner «alten» Zusammensetzung Amtsperiode 2011-15 (Beantwortung KR-Nr.101/2014) keinen Bedarf, diese Ausnahmesituation gezielt anzugehen. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Zürcher Staatskasse mehrere Millionen Franken vorenthalten, respektive endgültig verlustig gehen könnten. Gemäss Ziffer 10 der Weisung der Finanzdirektion für die Überwachung von Verlustscheinforderungen vom 1. Januar 2008 müssen Verlustscheine aktiv bewirtschaftet werden. Gemäss Ziffer 3 dieser Weisung, führen die zuständigen Verwaltungseinheiten die Verlustscheine in einem Verzeichnis. Sie können gemäss Ziffer 2 Abs.2 die Verwaltung der Verlustscheine an das Buchungszentrum der Finanzverwaltung delegieren, welches über Fachpersonal für das Inkasso und die Verlustscheinbewirtschaftung verfügt. Es erbringt diese Dienstleistung für verschiedene kantonale Stellen.
In diesem Zusammenhang bitte wirden Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Verlustscheine (Anzahl) befinden sich im Besitz des Kantons Zürich und seiner Verwaltungseinheiten und -stellen (ohne Gerichte; inklusive Universität, Spitäler etc.)? Um was für eine Forderungssumme handelt es sich?

2. Wie viele dieser Verlustscheine verfallen am 31.12.2016? Um was für eine Forderungssumme handelt es sich?

3. Ist der neue Zürcher Regierungsrat (Amtsperiode 2015 -2019) aufgrund der geschilderten ausserordentlichen Situation (Verjährung aller durch einen Verlustschein beurkundeter Forderungen, welche vor 1997 ausgestellt wurden) bereit, Massnahmen zu ergreifen, um die Ende 2016 verfallenden Forderungen, beispielsweise mittels eines «Projekts Verlustscheinbewirtschaftung 2016», gezielt anzugehen? Oder hat er in dieser Sache schon Aufträge und Weisungen erteilt? Wenn ja, welche?

4. Hat das Gemeindeamt des Kantons Zürich die Gemeinden auf diese ausserordentliche Situation aufmerksam gemacht und auf die Dienstleistungen des Buchungszentrums der kantonalen Finanzverwaltung hingewiesen? Hat das Gemeindeamt entsprechende Erhebungen (siehe Fragen 1. und 2.) gemacht und was sind die Erkenntnisse daraus? Wenn nein, warum hat es keine solchen Erhebungen gemacht?

Hanspeter Amrein
René Truninger


KR-Nr. 229/2015




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