René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Anfrage: "Arbeitslosengelder für Grenzgänger im Kanton Zürich"

Es brodelt in der EU-Küche. Die EU brütet über neue Erträge und Geldquellen nach. Konkret ist in der EU-Kommission ein Vorschlag in Bearbeitung, in welchem die Schweiz neu einem Grenzgänger Arbeitslosenentschädigung bezahlen muss, wenn er die Stelle in der Schweiz verliert. Es wird davon gesprochen, dass der arbeitslose Grenzgänger mind. 12 Monate in der Schweiz gearbeitet haben muss, bevor er Arbeitslosengeld beziehen könnte. Grenzgänger sind Personen, die ihren Lebensmittelpunkt ausserhalb der Schweizer Grenzen haben. Sie kommen «temporär» in die Schweiz und erhalten hier nach den Schweizerischen Normen ihre Löhne, die ein hohes Niveau haben. Die Lebenshaltungskosten in ihrem Land (Landpreise, Eigenheim, Verpflegung, Versicherungen, eingeführte Autos, die im Ausland versichert sind, .....) sind in ihrem Land meist bedeutend günstiger. Würde eine Arbeitslosenentschädigung basierend auf Schweizerlöhnen gelten, hätten diese Personen einen Mehrgewinn, was erklärungsbedürftig wäre. Der Kanton Zürich ist bekanntlich ein gesunder Wirtschaftskanton. Er stösst ebenfalls an ausländische Grenzen und ist somit auch sehr attraktiv für Grenzgänger. Es ist wichtig, nicht erst dann, wenn die Regelungen auf dem Tisch liegen, sich Gedanken zu machen, sondern schon heute die mögliche Lawine und deren Potenzial zu erkennen.
In dieser Angelegenheit bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Kann der Regierungsrat Zahlen nennen, wie viele Grenzgänger einer Arbeit im Kanton Zürich nachgehen (bitte die letzten 5 Jahre tabellarisch aufführen)?

2. Kann ausgewiesen werden, in welchen Branchen diese Personen angestellt sind?

3. Welche Jobs führen diese Personen in den unter 2. aufgeführten Branchen aus?

4. Ab wann bekommen die heutigen Grenzgänger Arbeitslosengelder?

5. Wie viele Gelder würden bei einer solchen Regelung, mit den heutigen Erkenntnissen/Daten fliessen müssen?

6. Gibt es heute schon eine Abgeltungs-Regelung? Wie lautet diese und gilt diese in beide Richtungen?

7. Welche finanziellen Konsequenzen hätte das für die Arbeitslosenkasse?

8. Würde sich der Regierungsrat des Kanton Zürich gegen eine solche Regelung auf nationaler Ebeneeinsetzen?


Erika Zahler
René Truninger
Roger Liebi



KR-Nr. 05/2017








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