René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat & Gemeinderat René Truninger

Wird der klare Volksentscheid zum Sozialhilfegesetz in den Gemeinden auch wirklich umgesetzt?

Die Zürcher Stimmbevölkerung hat am 24. September 2017 der Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes mit rund 70% deutlich zugestimmt!  -Wird die Gesetzesänderung in den Gemeinden überhaupt umgesetzt?

Das revidierte Sozialhilfegesetz verlangt neu, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich, deren Asylgesuch abgelehnt wurde (Ausweis F), keine Sozialhilfe nach den grosszügigen SKOS-Richtlinien mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden, womit übrigens die Regelung wieder eingeführt wurde, welche bis Ende 2011 in Kraft war!
Die Gesetzesänderung trat am 1. März 2018 in Kraft und betrifft nur die folgende Gruppe: Vorläufig Aufgenommene Ausländer, (Ausweis F) sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht, unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.

Die Bevölkerung wird hintergangen...  
Die Zürcher Stimmbevölkerung hat richtigerweise mit grosser Mehrheit entschieden, dass den ausreisepflichtigen Personen die finanziellen Anreize in der Schweiz zu bleiben entzogen werden und sie nur noch nach Asylfürsorge unterstützt werden.  
Mittlerweile ist aber bekannt, dass viele Gemeinden weiterhin freiwillig Geld- und Sachleistungen erbringen und damit den Willen der Zürcher Stimmbevölkerung einmal mehr hintergehen.

Vorstoss eingereicht!  
Um zu prüfen, ob sich die Stadt Illnau-Effretikon an das klare Verdikt der Zürcher Stimmbevölkerung hält und den Volksentscheid auch wirklich umsetzt, habe ich den nachfolgenden Vorstoss eingereicht:


Interpellation "Wie setzt der Stadtrat den klaren Volksentscheid zum revidierten Sozialhilfegesetz um?"







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